Dieser Aussage stehen Erfahrungen aus anderen Ländern entgegen. Bei Beibehaltung der Kehr- und Messpflicht wurde den Betreibern in einzelnen Kantonen der Schweiz freigestellt, welcher Kaminkehrer zu ihnen kommen kann. Dadurch konnte eine "Haus zu Haus Begehung", wie bei uns üblich, nicht mehr durchgeführt werden. Die Preise stiegen um 20 Prozent. Andere Kantone haben inzwischen vom Gedanken der freien Auswahl Abstand genommen. Ähnliches spielt sich auch in Finnland ab. Dort haben etwa 10 Kommunen den Bürgern die Wahl des Kaminkehrers freigestellt. Die Gebühren stiegen auch dort um 20 Prozent.