• Wichtiger Termin

Seit dem 01.01.2013 steht das Kaminkehrerhandwerk teilweise im Wettbewerb. Ab diesem Zeitpunkt können Sie Kehr- und Überprüfungstätigkeiten an einen Kaminkehrerbetrieb Ihrer Wahl vergeben.

  • Kehrbezirk

Über dieses Datum hinaus werden auch künftig zur Aufrechterhaltung der Betriebs- und Brandsicherheit Kehrbezirke eingeteilt. Der Kehrbezirksinhaber überwacht die fristgerechte Überprüfung und Reinigung der Feuerungsanlagen.

  • Feuerstättenschau

Innerhalb von sieben Jahren führt der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger zweimal eine Feuerstättenschau in Gebäuden, die der Kehr- und Überprüfungsordnung unterliegen, durch. Die Feuerstättenschau ist gebührenpflichtig und kann nur vom zuständigen bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger durchgeführt werden.

  • Feuerstättenbescheid

Auf Grundlage der Feuerstättenschau erlässt der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger einen Feuerstättenbescheid. Dieser beinhaltet die Anzahl und Reinigungsintervalle der Abgasanlagen.

  • Immissionsschutzmessung

Zum 22.03.2010 trat die neue 1. Bundesimmissionsschutzverordnung in Kraft. Dabei wurden die Messintervalle teilweise erweitert. Neu sind Anforderungen an Einzelfeuerstätten und die wiederkehrende Messpflicht bei Zentralheizungen für feste Brennstoffe.